06. März 2024

Eintritt des Sicherungs- und Entschädigungsfalls

Aufgrund des Konkurses der Sora Bank AG i.K. ist am 5. März 2024 der Sicherungsfall nach Art. 7 Abs. 1 Bst. c sowie der Entschädigungsfall nach Art. 36 Abs. 1 Bst. c des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAG) eingetreten.
Die Sora Bank AG i.K. gehört der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV (EAS) an. Mit dem Eintritt des Sicherungs- und Entschädigungsfalls prüft die EAS die Anspruchsberechtigung der Kunden auf Erstattung ihrer gedeckten Kontoguthaben sowie gedeckter Anlegerforderungen und befriedigt diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zur maximalen Deckungssumme.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der EAS hier.

Weiterführende Informationen finden Sie zudem hier:
EAS – Allgemeine Fragen und Antworten (FAQ)
FMA – Medienmitteilung zum Sicherungsfall

04. März 2024

Eröffnung des Konkurses über die Sora Bank AG in Liquidation

Mit Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. März 2023 wurde von den Aktionären beschlossen, die Sora Bank AG aufzulösen, die Bankbewilligung zurückzugeben und in die freiwillige Liquidation zu treten.
Zum Schutz der Kundinnen und Kunden und des Finanzplatzes Liechtenstein hat sich der Mehrheitsaktionär im Rahmen der nachfolgend erstellten Liquidationseröffnungsbilanz mittels einer Patronatserklärung und der Einlieferung von Besicherungen verpflichtet, eine finanzielle Unterdeckung aus der freiwilligen Liquidation abzudecken.
Der bisherige Ablauf der freiwilligen Liquidation erfolgte durch die bestellten Liquidatoren unter Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA und mit sorgfältiger Bedachtnahme der Erfüllung der Verbindlichkeiten wie auch der raschen Abwicklung der Sora Bank AG in Liquidation.
Die von den Liquidatoren eingeforderten finanziellen Zuschüsse seitens des Mehrheitseigentümers aus der Patronatserklärung sind nicht innert der gesetzten Frist erfolgt. Damit ist der weitere Verlauf und die Beendigung der freiwilligen Liquidation nicht in genügendem Umfang gewährleistet.
Mangels Erfüllung von Alternativszenarien sind die Liquidatoren zum Schluss gelangt, dass die Prognose für den Fortbestand der freiwilligen Liquidation ungünstig ist und somit der Konkursantrag zu stellen ist.
Dem Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wurde durch das zuständige Fürstliche Landgericht nach Anhörung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein am 1. März 2024 Folge gegeben.
Mit Eröffnung des Konkurses wurde die Deloitte (Liechtenstein) AG als Bankenliquidatorin nach
Art. 55 BankG bestellt. Diese übernimmt sämtliche Aufgaben von den bisherigen Liquidatoren.
Bei Fragen zum weiteren Verfahren wenden Sie sich bitte an die eingesetzte Bankenliquidatorin Deloitte (Liechtenstein) AG, info@sorabank.com, Tel.: +423 239 62 11.

21. November 2023

Wichtige Mitteilung – Einstellung der E-Banking-Dienste

Die Liquidatoren der Sora Bank AG i.L. Triesen (Liechtenstein) («Sora Bank») möchten alle Kunden über wichtige Entwicklungen im laufenden Liquidationsprozess informieren, insbesondere bezüglich der elektronischen Bankdienstleistungen (E-Banking).

Aufgrund des fortschreitenden Liquidations- und Abwicklungsprozesses der Bank müssen unsere E-Banking-Dienste ab dem 28. November 2023 eingestellt werden. Die Entscheidung zur Einstellung dieser Dienste wurde im besten Interesse unserer Kunden getroffen, um während dieser herausfordernden Zeit effiziente und sichere Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Im Zuge dieser Änderung hat die Sora Bank eine alternative Methode zur Einreichung von Bankaufträgen eingerichtet. Kunden werden gebeten, ihre Zahlungsaufträge und andere Bankanweisungen per E-Mail an ch-fmliq-sora@kpmg.com zu senden. Es ist wichtig, die folgenden Informationen in die Betreffzeile der E-Mail aufzunehmen, um eine effiziente Bearbeitung zu gewährleisten:

Betreff: E-Banking-Auftrag – [Kundennummer]

Die Einhaltung dieses Formats in der Betreffzeile erleichtert die schnelle Bearbeitung der Anfragen und die genaue Identifikation und Verifizierung der Transaktionen.

Sora Bank ist dankbar für das in ihre Dienste gesetzte Vertrauen und widmet sich weiterhin der Sicherstellung eines reibungslosen Liquidationsprozesses für alle Kunden.

Das Team der Bank steht für alle Fragen oder benötigte Unterstützung während dieses Übergangs zur Verfügung.

 

31. März 2023

FAQ der Sora Bank AG in freiwilliger Liquidation

• Warum wird die Bank freiwillig liquidiert?

Die Sora Bank AG verfügte seit 2001 über eine Banklizenz, bis Dezember 2022 unter dem Namen Bank Alpinum AG. Seit der Übernahme durch einen neuen Mehrheitseigentümer im September 2021 wurde versucht, die Sora Bank AG (vormals Bank Alpinum AG) wirtschaftlich zu sanieren. Trotz grosser Bemühungen der Mitarbeitenden, der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats gelang dies nicht. Nach wie vor machte die Sora Bank AG jährlich Verluste, ohne dass eine Änderung absehbar war.

Im Rahmen der ausserordentlichen Generalversammlung vom 7. März 2023 wurde die freiwillige Liquidation der Bank durch den Aktionär beschlossen.

• Welche rechtlichen Konsequenzen hat die freiwillige Liquidation der Bank?

Mit der freiwilligen Liquidation hat die Sora Bank AG i.L. am 7. März 2023 auf die Bankbewilligung verzichtet und diesen Verzicht der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein schriftlich mitgeteilt.

Seit der Eintragung der Liquidation der Bank im Handelsregister am 10. März 2023 verfolgt die Bank nicht mehr den Zweck Bankgeschäfte gewerbsmässig zu erbringen. Die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht FMA trifft die für die Durchführung der Liquidation und der Abwicklung der laufenden Geschäfte erforderlichen Massnahmen und erteilt den bestellten Liquidatoren die notwendigen Weisungen. Sie überwacht zudem die Liquidatoren und den Ablauf der Liquidation.

An die Stelle des früheren Zweckes der Bank ist der Zweck der Abwicklung der Bank getreten: Die laufenden Geschäfte sind zu beendigen, die Verbindlichkeiten soweit es das Vermögen zulässt, nach der insolvenzrechtlichen Rangordnung zu erfüllen, die Aktiven zu versilbern, noch ausstehende Mitgliederleistungen, soweit sie zur Deckung der Passiven erforderlich sind, einzuziehen (Art. 136 Abs. 1 PGR).

Infolge Zweckänderung hin zum Liquidationszweck sind mit der Liquidation diejenigen Verträge zu beenden, die ursprünglich zur Verfolgung des ursprünglichen Zwecks abgeschlossen wurden.

• Wie sieht der Liquidationsprozess aus?

Die Liquidatoren nehmen vorerst eine Bestandesaufnahme vor, um dann unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen die laufenden Geschäfte zu beenden, Vermögenswerte zusammenzustellen und Verbindlichkeiten zu erfüllen bzw. Unternehmensschulden zu tilgen. Falls vorhanden wird der Liquidationsüberschuss an die Aktionäre verteilt werden und zu guter Letzt die Löschung der Bank im Handelsregister beantragt.

Aktuell befinden wir uns in der Phase der Bestandesaufnahme, in welcher auch die Möglichkeit einer Vermögensübertragung an eine andere lokale Bank geprüft wird. Interessenten und Kunden können sich diesbezüglich gerne bei der unterstehenden Anlaufstelle melden. Die Einzelheiten der Vermögensübertragung werden derzeit festgelegt.

Die Dauer des Verkaufsprozesses hängt unter anderem von ökonomischen Rahmenbedingungen sowie von Markt- und Liquiditätsfaktoren ab und lässt sich im Voraus nur schwer vorhersagen.

• Wie lange wird die freiwillige Liquidation vermutlich dauern?

Das derzeitige Liquidationsszenario geht von einer ordentlichen Liquidation bis Mitte 2024 aus. Die Dauer des Liquidationsverfahren kann aufgrund der Komplexität des Prozesses wesentlich von dem dargestellten Planungshorizont abweichen, was einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis des Liquidationsverfahren haben kann.

• Was bedeutet dies für meine Kundenbeziehung?

Wir befinden uns in der freiwilligen Liquidation. Einzahlungen sind nicht mehr möglich wie auch keine Kreditgeschäfte mehr. Alle Auszahlungen werden ordnungsgemäss erfasst. Wir bitten einzig um Geduld, da es allenfalls zu Verzögerung bei Verbuchungen sowie der Durchführung kommen kann. Aufträge können grundsätzlich regulär platziert werden.

Die Kunden der Sora Bank i.L. haben uns ihr Vertrauen geschenkt. Damit ist auch eine grosse Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung werden die Sora Bank AG i.L. und ihre Eigentümer nun gerecht, indem sie frühzeitig notwendige Massnahmen ergreifen. Die Aktionäre der Sora Bank AG haben den Schritt der freiwilligen Liquidation bewusst gesetzt. Den Aktionären und der Bank ist wichtig und sie sind bestrebt, dass die Interessen der Kunden und der Gläubiger gewahrt werden.

• An wen kann ich mich wenden, wenn meine Frage in diesen FAQ nicht beantwortet wurde?

Weitere Anfragen beantworten die Liquidatoren gerne unter Telefon: +423 239 62 11 (09:00-12:00 Uhr; 13:30-17:00 Uhr) oder info@sorabank.com.

Die Liquidatoren behalten sich vor, bei der Einreichung von Fragen durch Kunden oder deren Vertreter (z.B. Berater und Rechtsanwälte) einen entsprechenden Nachweis (Eigentumsnachweis oder Vertretungsvollmacht) zu verlangen und bei Nichterbringung keine weiterführenden Fragen zu beantworten.

• Zu den Liquidatoren

Die Liquidation wird durch die KPMG (Liechtenstein) AG als bankgesetzliche Revisionsstelle durchgeführt. Zusätzlich dazu wurde auch Heinz Konzett als Ko-Liquidator mit Kollektivzeichnungsrecht bestellt.

Die Liquidatoren können externe Berater mandatieren, sofern dies für die Erfüllung des Liquidationszwecks und -inhalts zweckmässig ist.

Stand: 31. März 2023 // Diese FAQs werden regelmässig aktualisiert.

07. März 2023

Pressemitteilung über den Beschluss der freiwilligen Liquidation der Sora Bank AG und die Zurücklegung der Banklizenz

Die Sora Bank AG verfügte seit 2001 über eine Banklizenz, bis Dezember 2022 unter dem Namen Bank Alpinum AG.

Seit der Übernahme durch einen neuen Mehrheitseigentümer im September 2021 wurde versucht, die Sora Bank AG (vormals Bank Alpinum AG) wirtschaftlich zu sanieren. Trotz grosser Bemühungen der Mitarbeitenden, der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats gelang dies nicht. Nach wie vor macht die Sora Bank AG jährlich Verluste, ohne dass eine Änderung absehbar ist.

Nach reiflicher Überlegung wurde daher heute von den Aktionären beschlossen, die Sora Bank AG aufzulösen und in freiwillige Liquidation zu setzen. Die Generalversammlung hat sich entschieden, auf die Bankbewilligung zu verzichten. Der schriftliche Verzicht wurde der Finanzmarktaufsicht übermittelt.

Die Kunden der Sora Bank haben uns ihr Vertrauen geschenkt. Damit ist auch eine grosse Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung werden die Sora Bank AG und ihre Eigentümer nun gerecht, indem sie frühzeitig notwendige Massnahmen ergreifen. Die Aktionäre der Sora Bank AG haben den Schritt der freiwilligen Liquidation bewusst gesetzt. Den Aktionären und der Bank ist wichtig und sie sind bestrebt, dass die Interessen der Kunden und der Gläubiger gewahrt werden.

Die Liquidation wird durch die KPMG (Liechtenstein) AG als bankgesetzliche Revisionsstelle durchgeführt. Zusätzlich dazu wurde auch Heinz Konzett – er war bereits Mitglied der Geschäftsleitung – als Ko-Liquidator bestellt. Die Finanzmarktaufsicht trifft die für die Durchführung der Liquidation und der Abwicklung der laufenden Geschäfte erforderlichen Massnahmen und erteilt den Liquidatoren die notwendigen Weisungen. Sie überwacht zudem die Liquidatoren und Liquidation.

Wir möchten uns an dieser Stelle für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und hoffen, dass alle Betroffenen diesen Schritt verstehen. Auch allen Mitarbeitenden gebührt Dank und Anerkennung für ihren Einsatz.

Telefon: +423 239 62 11
Kontakt: info@sorabank.com

Sora Bank AG i.L.

Landstrasse 11
Postfach 1528
9495 Triesen
Liechtenstein

 

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